Häufige Fragen zur Lohnsteuerhilfe

Häufige Fragen

Wir übernehmen die Steuererklärung für Sie. Und das ist noch nicht alles. Sie interessieren sich im Detail für unsere Leistungen? Hier finden Sie ausführliche Informationen:

Was ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.?

Seit 1972 gibt es die VLH (Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.). Und das mit wachsendem Erfolg: Mittlerweile erstellen die Beraterinnen und Berater in den rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit die Einkommensteuererklärung für mehr als 950.000 Mitglieder. Das macht uns zu Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein.

Was leistet die VLH für mich?

  • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung,  und nutzen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
  • Wir errechnen die zu erwartende Steuerrück- oder -nachzahlung.
  • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
  • Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie.
  • Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor dem Finanzgericht.

Kann jeder bei der VLH Mitglied werden?

Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Überschuss-Einkünfte.

Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten betragen. 

Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG)

Was kostet eine Mitgliedschaft bei der VLH?

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind sozial nach Ihren Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 330 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Hier finden Sie unsere detaillierte Beitragstabelle.

Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen oder nicht.

Wie läuft ein Beratungsgespräch ab?

Im gemeinsamen Gespräch geht es zunächst um zwei entscheidende Fragen: Fühlen Sie sich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wohl? Und dürfen wir Sie steuerlich beraten, also besteht eine gesetzliche Beratungsbefugnis unsererseits?

Wenn beides zutrifft, wird Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater die Beitrittserklärung mit Ihnen durchgehen. Außerdem wird sie beziehungsweise er anhand Ihrer Jahreseinnahmen Ihren persönlichen Mitgliedsbeitrag errechnen, denn wir dürfen Sie ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. 

Sind alle Fragen zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann es losgehen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Familienstand, Beruf, Altersvorsorge, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen. 

Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.

Was muss ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile exakt berechnen. Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, hier unsere Checkliste für das Beratungsgespräch: 

Checkliste für das erste Beratungsgespräch

Der Mitgliedsbeitrag wird zum Beratungsgespräch fällig und muss vor Ort per EC-Karte oder bar entrichtet werden. Andernfalls ist eine Aufnahme in den Verein leider nicht möglich.

Neugierig geworden?

Bitte sprechen Sie uns an, wir beantworten gerne weitergehende Fragen.

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